AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2025
1. Geltung, Auftragserteilung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der esistfreitag Kreativagentur (nachstehend jeweils kurz „esistfreitag“), insbesondere für Beratungs-, Kreations- und Ausführungsleistungen im Bereich der Werbung und der Markenkommunikation.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach § 310
BGB nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil eines jeden zwischen esistfreitag und ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachstehend kurz „Kunde“) abgeschlossenen Vertrages, sofern und soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten auch und insbesondere für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn künftig nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als esistfreitag ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bedarf es nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn esistfreitag in Kenntnis abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbracht hat.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von esistfreitag sind, soweit sich aus dem Angebot selbst oder den Umständen ein anderes nicht ergibt, grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Insbesondere wenn esistfreitag einen bloßen Kostenvoranschlag für den Kunden erstellt, ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu sehen, das der Annahme durch esistfreitag bedarf.
2.2. esistfreitag ist an das betreffende Angebot nur für die Dauer der jeweils angegebenen Frist gebunden; im Übrigen gilt § 147 Abs. 2 BGB.
2.3. Angebote gelten als angenommen, wenn der Kunde das Angebot fristgemäß unterzeichnet an esistfreitag zurückreicht (auch per E-Mail) oder anderweitig zu erkennen gibt, dass er das Angebot annimmt.
3. Leistungsumfang, Lieferfristen, Schadensersatz und Verzug
3.1. Der Kunde räumt esistfreitag innerhalb des vertraglich vorgegebenen Rahmens bei der Erfüllung des Auftrages freie Gestaltung ein.
3.2. Gehören Programmiertätigkeiten zum Leistungsumfang, so verbleiben der Quellcode und die Dokumentation – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall – bei esistfreitag und sind nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Kunden gemäß nachstehend Ziffer 13.
3.3. Im Bereich der Bildbearbeitung werden dem Kunden grundsätzlich nur final abgestimmte und bearbeitete Bilder übergeben. Es erfolgt keine Offenlegung von Pfaden.
3.4. Nachträgliche Änderungen der jeweils beauftragten Leistungen bedürfen vorbehaltlich nachstehend Ziffer 4 einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung.
3.5. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sowie Milestones und Timelines enthalten Richtzeiten und sind unverbindlich, es sei denn, esistfreitag hat sie schriftlich und ausdrücklich als verbindliche Termine bestätigt. Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Umständen ist esistfreitag von der Einhaltung der Frist bis zur Beseitigung des Hindernisses befreit.
3.6. Ist für die Leistung der Agentur ein Termin bestimmt, so stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Überschreitung des Termins aus Verzug zu, die die Agentur nicht zu verantworten hat.
Befindet sich die Agentur mit der von ihr zu bewirkenden Leistung in Verzug, so hat der Kunde der Agentur eine angemessene Frist, mindestens von 4 Wochen, zur Bewirkung der Leistung zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Dies gilt nicht, sofern die Nichtbewirkung der Leistung auf einem Umstand beruht, der von der Agentur nicht zu vertreten ist.
Wird ein begonnener Auftrag aus nicht von der Agentur zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, insbesondere wenn der Kunde aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, und endgültig die Erfüllung des Vertrages ablehnt, so steht der Agentur das volle Honorar zu. Die Geltendmachung weiterer der Agentur zustehenden Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Ist bei Fertigung der Arbeiten eine Handlung des Kunden erforderlich, insbesondere das zur Verfügung stellen von Unterlagen etc., so kann die Agentur, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
Werden Aufträge aus Gründen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, abgebrochen, so kann die Agentur ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars verlangen. Der Nachweis, ein Schaden sei nicht oder wesentlich niedriger entstanden bleibt hiervon unberührt; ebenso der Nachweis durch die Agentur, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Wird die für die Durchführung eines Auftrages vorgesehene Zeit von der Agentur aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, so ist die Agentur berechtigt, eine Erhöhung des vereinbarten Honorars im Verhältnis zur Zeitüberschreitung zu verlangen.
4. Briefing
4.1. Grundlage für die inhaltliche Tätigkeit von esistfreitag sind die Vorgaben des Kunden und die Ergebnisse der Besprechungen mit dem Kunden (nachfolgend kurz „Briefing“), durch welche die vereinbarten Leistungen konkretisiert und präzisiert werden.
4.2. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird esistfreitag innerhalb von drei Werktagen nach der Besprechung ein Protokoll erstellen. Das von esistfreitag gefertigte Protokoll gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben, dessen Inhalt für die Vertragsparteien verbindlich wird, sofern der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Zugang des Protokolls widerspricht.
5. Präsentationen
5.1. Sofern es nach einer Präsentation nicht zur Auftragserteilung kommt, verbleiben alle bis dahin erbrachten Leistungen (insbesondere die präsentierten Entwürfe, Werke, Ideen und Konzepte) im Eigentum von esistfreitag. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle ihm anlässlich bzw. zum Zwecke der Präsentation übergebenen Unterlagen und Materialien unverzüglich an esistfreitag zurückzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen und Materialien und/oder sonstige von esistfreitag erbrachte Leistungen gleich welcher Art zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. esistfreitag bleibt es – vorbehaltlich der Einhaltung bestehender Geheimhaltungsverpflichtungen – unbenommen, die präsentierten Arbeitsergebnisse für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
5.2. Nutzen der Kunde oder mit dessen Einverständnis handelnde Dritte die von esistfreitag für die Präsentation erbrachten Arbeitsergebnisse, z.B. indem diese veröffentlicht und/oder vervielfältigt werden, so ist der Kunde zur Zahlung der Vergütung nach Maßgabe des von esistfreitag für die betreffende Leistung unterbreiteten Angebots oder in Ermangelung eines solchen zur Zahlung der marktüblichen Vergütung verpflichtet.
6. Kostenvoranschläge
6.1. Die Honoraransprüche von esistfreitag entstehen auch dann, wenn die jeweilige Leistung zuvor nicht durch einen Kostenvoranschlag oder eine Kostenkalkulation veranschlagt worden ist.
6.2. Dem konkreten Angebot von esistfreitag vorgeschaltete Kostenvoranschläge und Kostenkalkulationen sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – unverbindlich.
6.3. Eine Überschreitung des dem jeweiligen Angebot zugrunde liegenden Kostenvoranschlages von bis zu 10% gilt vom Kunden bereits jetzt als genehmigt. Überschreitungen der vorläufigen Kostenkalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt.
6.4. Kostenvoranschläge für Fremdleistungen Dritter, die keine Erfüllungsgehilfen von esistfreitag sind, werden von esistfreitag nur als Vermittlerin an den Kunden weitergereicht, ohne dass esistfreitag insoweit eine inhaltliche Verantwortlichkeit übernimmt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde hat sämtliche für die Vertragsdurchführung notwendigen Mitwirkungs- und Beistellungsverpflichtungen zu erfüllen und esistfreitag bei der Ausführung des Auftrages partnerschaftlich zu unterstützen.
7.2. Zudem hat der Kunde esistfreitag sämtliche Umstände unverzüglich anzuzeigen, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, auch und insbesondere dann, wenn solche erst während der Durchführung bekannt werden.
7.3. Sollte esistfreitag aufgrund unrichtiger, unvollständiger, nicht rechtzeitig oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden Arbeiten erneut vornehmen müssen oder sich die Fertigstellung des Auftrages verzögern, so trägt der Kunde den
hierdurch entstehenden Mehraufwand.
7.4. Der Kunde gewährleistet, dass die esistfreitag für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien hinsichtlich etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, oder sonstiger Rechte Dritter geprüft wurden und er bzw. esistfreitag insoweit zur Nutzung berechtigt ist. Eine Haftung von esistfreitag wegen Verletzung solcher Rechte ist ausgeschlossen. Soweit esistfreitag wegen der Verletzung solcher Rechte Dritter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, esistfreitag von sämtlichen hieraus entstehenden Schäden, Aufwendungen und sonstigen Kosten umfassend freizustellen. Die Freistellung erfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung.
7.5. esistfreitag ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden nach angemessener Fristsetzung zu kündigen, wenn der Kunde mit seinen Mitwirkungs- und Beistellungsverpflichtungen oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Der Ersatz hierdurch entstandener Schäden und Mehraufwendungen bleibt hiervon unberührt.
8. Beauftragung Dritter
8.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist esistfreitag berechtigt, die jeweils geschuldeten Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte als Erfüllungsgehilfen zu erbringen.
8.2. Soweit für die Produktion der Werbemittel die Beauftragung Dritter erforderlich ist, beauftragt der Kunde Dritte grundsätzlich selbst. Soweit der Kunde Dritte ausnahmsweise nicht selbst beauftragt, vergibt esistfreitag nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Kunden Drittaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes unter Ausschluss eigener Haftung im Namen und für Rechnung des Kunden. esistfreitag überprüft die Fremdkostenrechnungen auf inhaltliche und sachliche Richtigkeit.
8.3. Sofern esistfreitag nicht zum Leistungsumfang der eigenen Beauftragung gehörende Fremdleistungen für den Kunden in Auftrag gibt, gelten die jeweiligen Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfen von esistfreitag.
8.4. Für die Auswahl, Beauftragung, Instruktion und Überwachung Dritter, die keine Erfüllungsgehilfen von esistfreitag sind, erhält esistfreitag ein Handling-Fee in Höhe von 5 % des jeweiligen Auftragswertes.
9. Vergütung
9.1. Der Kunde hat für die vertragsgegenständlichen Leistungen die jeweils vereinbarte Vergütung zu entrichten.
9.2. Die Vergütung bemisst sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand auf der Grundlage der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Stundensätze und Preislisten von esistfreitag. Jede das Angebot überschreitende Leistung (zusätzliche Korrekturabläufe, Änderungen, Erweiterungen), genauso nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand zu folgenden Stunden bzw. Tagessätzen berechnet und jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
9.3. Sofern esistfreitag Konzepte und Präsentationen im Rahmen von sogenannten „Pitches“ erstellt, sind diese ausdrücklich kostenpflichtig. esistfreitag nimmt grundsätzlich nicht an unbezahlten Pitches teil.
9.4. Sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im jeweils vereinbarten Leistungsumfang mit enthalten sind, werden gesondert vergütet.
9.5. Mehrkosten aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen des Kunden sind, sofern es sich nicht lediglich um Konkretisierungen im Rahmen des Briefings gemäß vorstehend Ziffer 4, sondern um Leistungsänderungen handelt, vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden ebenfalls gemäß vorstehender Ziffer 9.2 in Rechnung gestellt.
9.6. Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die esistfreitag durch Nichtdurchführung oder Abbruch des Projekts erspart; §648 Satz 2 und 3 BGB gelten entsprechend.
10. Kostenerstattung
10.1. Fremd- und Nebenkosten sowie sonstige von esistfreitag zum Zwecke der Vertragsdurchführung getätigte oder sich als notwendige Folge der Auftragsausführung ergebende Aufwendungen und Kosten hat der Kunde esistfreitag in jeweils nachgewiesener Höhe zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Kommunikations-, Versand-, Reise-, Übernachtungs- und Taxikosten, verauslagte Kosten für Fremdleistungen Dritter sowie sonstige Auslagen (z.B. GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben, Zollkosten etc.).
10.2. Soweit esistfreitag Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von esistfreitag sind (z.B. Fotografen, Produzenten, Modelle etc.), im Namen des Kunden mit Fremdleistungen beauftragt, erfolgt dies stets auf Rechnung des Kunden. Sollte esistfreitag für die Leistungen Dritter in Vorleistung gegangen sein, hat der Kunde esistfreitag die verauslagten Kosten auf Aufforderung unverzüglich zu erstatten.
10.3. Wird die vertragliche Zusammenarbeit auf Verlangen des Kunden vorzeitig beendet oderwerden vom Kunden angeforderte Leistungen nachträglich widerrufen, so stellt esistfreitag dem Kunden alle bereits angefallenen Aufwendungen (Arbeitszeit, Reisekosten, Spesen, Kosten der Informationsbeschaffung etc.) in Rechnung.
11. Preise, Zahlungsbedingungen
11.1. Die vereinbarte Vergütung versteht sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer in der bei Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
11.2. Rechnungen von esistfreitag sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
11.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist esistfreitag berechtigt, die erbrachten Leistungen jeweils am Monatsende abzurechnen.
11.4. Bei umfangreicheren Projekten (länger als 6 Wochen) ist esistfreitag berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.
11.5. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist esistfreitag nach schriftlicher Mahnung berechtigt, die weitere Ausführung laufender Arbeiten bis zur Bezahlung des rückständigen Betrags auszusetzen.
11.6. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
12. Kündigung/Rücktritt
12.1. esistfreitag ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vor Beendigung des Auftrages zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Vertragsdurchführung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich geworden ist,
b) der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere seine Zahlungs- und Mitwirkungspflicht, verstößt und dies trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen weiter fortführt,
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich des Zahlungsvermögens des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung von esistfreitag fristgemäß weder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen erbringt,
d) der Kunde seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
12.2. Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform.
13. Rechteeinräumung
13.1. Sämtliche von esistfreitag erstellten Arbeitsergebnisse (z.B. Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc.) dürfen nur mit Zustimmung von esistfreitag genutzt, bearbeitet oder verändert werden. Jede Nachahmung von Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervon ist unzulässig.
13.2. Sämtliche Rechte an den von esistfreitag erstellten Arbeitsergebnissen einschließlich der Vorarbeiten und Zwischenstufen, insbesondere Eigentums-, Urhebernutzungs- und Leistungsschutzrechte sowie Marken-, Namen und Kennzeichenrechte, verbleiben auch nach der Übergabe an den Kunden ausschließlich bei esistfreitag, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich an den Kunden übertragen wurden und dieser die hierfür jeweils zu entrichtende Vergütung vollständig bezahlt hat.
13.3. Die Rechteeinräumung an den Kunden richtet sich in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht vorrangig nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
13.4. Haben die Vertragsparteien eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht getroffen, so richtet sich der Umfang der Rechteeinräumung an den Kunden nach dem jeweiligen Vertragszweck. Das heißt, dem Kunden werden die Rechte entsprechend § 31 Abs. 5 UrhG in dem für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung jeweils erforderlichen Umfang eingeräumt.
13.5. Eigentums- und Nutzungsrechte an den von esistfreitag erstellten Arbeitsergebnissen gehen – unabhängig vom Umfang der Rechteeinräumung – in jedem Falle erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über.
13.6. Der Kunde verpflichtet sich, die von esistfreitag erbrachten Leistungen nur insoweit zu verwenden, als er gemäß vorstehenden Ziffern 13.1 bis 13.5 in Verbindung mit der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung hierzu berechtigt ist. Dabei ist es unerheblich, ob die von esistfreitag im Einzelfall erbrachte Leistung einem rechtlichen Schutz durch das Urheberrechtsgesetz oder andere Schutzgesetze unterliegt.
13.7. Die Weiterübertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sowie die Erteilung von Unterlizenzen ist, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von esistfreitag im Einzelfall.
13.8. Soweit für die Herstellung und/oder Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen die Einholung der Rechte Dritter (z.B. Fotografen, Produzenten, Modells etc.) erforderlich ist, übernimmt es esistfreitag, diese Rechte Dritter auf Kosten des Kunden einzuholen. Der Kunde wird esistfreitag zuvor schriftlich über den Umfang der einzuholenden Rechte instruieren. Erklärt sich der Kunde trotz Aufforderung seitens esistfreitag nicht innerhalb angemessener Frist, so holt
esistfreitag die Rechte Dritter in dem für die Vertragsdurchführung jeweils erforderlichen Umfang ein.
13.9. esistfreitag übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung gemäß §§ 32, 32a UrhG. Der Kunde stellt esistfreitag von solchen Nachvergütungsansprüchen auf erstes Anfordern frei.
13.10. esistfreitag hat das Recht, vom Kunden Auskunft über die von ihm genutzten Leistungsgegenstände von esistfreitag zu verlangen, insbesondere über den Nutzungsumfang und die Nutzungsarten.
13.11. esistfreitag darf die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse nach deren Veröffentlichung zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung verwenden, insbesondere auf der esistfreitag-Homepage, der Facebook- und Instagram-Präsenz und dem esistfreitag-LinkedIn Unternehmensseite, sowie für Präsentationen und zur Einreichung bei Wettbewerben. Zudem ist esistfreitag berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und hierfür dessen Firmenlogo zu verwenden.
14. Verwahrung, Lagerung
14.1. Arbeitsergebnisse von esistfreitag sowie esistfreitag vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Materialien und Daten werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
14.2. Ist eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen, ist esistfreitag vier Wochen ohne entsprechende Mitteilung an den Kunden berechtigt, die überlassenen Unterlagen, Materialien und Daten zu vernichten.
14.3. Sollen die vorstehend zu Ziffer 14.1 genannten Sachen versichert werden, so hat der Kunde hierfür selbst Sorge zu tragen.
14.4. Zur Leistung gehörende Originale bleiben Eigentum von esistfreitag und dürfen ohne weitere Prüfung sechs Monate nach Leistungserbringung vernichtet werden.
15. Gewährleistung
15.1. Bei Sach- und Rechtsmängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
15.2. Der Kunde hat die von esistfreitag erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor der ersten Nutzung, zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder die Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich offensichtlicher oder bekannter Mängel einschließlich sich hieraus ergebender Folgemängel.
15.3. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn der Kunde die Arbeitsergebnisse von esistfreitag eigenmächtig modifiziert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die von ihm vorgenommene Modifikation keinen Einfluss auf den Mangel hat. Als Modifikation gilt auch die Übersetzung in eine andere Programmiersprache.
15.4. Die Gewährleistungspflicht von esistfreitag erlischt mit Ablauf eines Jahres nach Leistungserhalt durch den Kunden.
16. Haftung
16.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet esistfreitag dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet esistfreitag, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von esistfreitag jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
16.2. Die sich aus Ziffer 16.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden esistfreitag nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit esistfreitag einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.3. esistfreitag wird den Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen und gewährleistet bezüglich der von ihr zu erbringenden Eigenleistungen, dass dem Kunden die Rechte im vertraglich jeweils vereinbarten bzw. in Ermangelung einer Vereinbarung im für die Vertragsdurchführung jeweils erforderlichen Umfang eingeräumt werden. Im Übrigen ist der Kunde für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Ausgestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme, insbesondere für die darin enthaltenen Sachaussagen über Produkte und
Leistungen des Kunden, allein verantwortlich.
16.4. Die Haftung von esistfreitag für Ansprüche, die gegen den Kunden aufgrund der von esistfreitag erbrachten Leistungen geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen, wenn esistfreitag den Kunden auf eventuelle rechtliche oder andere Haftungsrisiken hingewiesen hat oder solche für esistfreitag nicht erkennbar gewesen sind, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
16.5. Führt der Kunde eine Werbemaßnahme trotz der von esistfreitag erhobenen Bedenken durch oder weist er esistfreitag hierzu schriftlich an, so hat der Kunde esistfreitag im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte (z.B. auf Unterlassung und/oder Schadensersatz) auf erstes Anfordern umfassend freizustellen und esistfreitag alle aus der Inanspruchnahme resultierenden Schäden Aufwendungen, Kosten und Nachteile einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten zu ersetzen bzw. zu erstatten.
16.6. Schadensersatzansprüche des Kunden einerlei aus welchem Rechtsgrund verjähren 12 Monate nachdem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, spätestens aber 3 Jahre nach der Pflichtverletzung. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Dies gilt nicht, wenn der betreffende Anspruch auf vorsätzlichem Verhalten seitens esistfreitag beruht oder es sich um einen Anspruch wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
17. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe
Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von esistfreitag erfüllt, hat der Kunde esistfreitag die verauslagten Zahlungen zu ersetzen (vgl. vorstehend Ziffer 10.1). Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
18. Abtretung, Vertragsübernahme
18.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Auftrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
18.2. esistfreitag ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag im Wege der Vertragsübernahme insgesamt auf folgende verbundenen Marken zu übertragen:
esistfreitag Urban Space
esistfreitag Store
Frankfurt du bist so wunderbar
19. Geheimhaltung
19.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere solche, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen eindeutig als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG erkennbar sind, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn der betreffende Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.
19.2. Die sich aus einer gesondert abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bleiben unberührt.
20. Datenschutz
20.1. Der Kunde bestätigt, dass die von ihm oder auf seine Veranlassung hin von Dritten an esistfreitag übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen der Betroffenen vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch esistfreitag im Rahmen des vom Kunden erteilten Auftrags keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt oder den Rahmen etwa erteilter Einwilligungen überschreitet.
20.2. Sofern esistfreitag im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten des Kunden in dessen Auftrag verarbeitet, werden die Vertragsparteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abschließen.
20.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass esistfreitag persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen für die Dauer des Vertrages/Auftrags speichert, sofern und soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt am Main.
21.2. Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Frankfurt am Main. esistfreitag ist jedoch berechtigt, auch an einem sonstigen für den Kunden geltenden Gerichtsstand, insbesondere dessen allgemeinem Gerichtsstand, Klage zu erheben.
21.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
21.4. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung am nächsten kommen